Ende der Maskenpflicht - COVID

Beppe

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Ende der Maskenpflicht - COVID

Ab heute endet die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken in Bussen und Bahnen.
Stattdessen gilt die Bestimmung, dass sie allerdings in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in Altersheimen verwendet werden müssen

Ab heute, dem 1. Oktober, entfällt die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken in Zügen und Bussen.
Stattdessen bleibt die Bestimmung bestehen, dass sie weiterhin in Gesundheitseinrichtungen und Altersheimen verwendet werden müssen, was vorererst erst einmal bis zu einer Ende Oktober geltenden Verlängerung festgelegt wurde.

Die nächste Etappe ist der 31. Oktober, an dem eine weitere wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Koronavirus ausläuft: Die Sicherheitsprotokolle an Arbeitsplätzen, die unter anderem in einigen Fällen die Messung der Temperatur am Eingang und die Verwendung von Masken in Innenräumen vorsehen und wenn es nicht möglich ist, einen Abstand zwischen den Arbeitnehmern einzuhalten, treten dann außer Kraft.

Aus den jüngsten Erhebungen geht jedoch hervor, dass Covid-19 anscheinend nicht nachlässt:
Die Inzidenz steigt (325 Fälle pro 100 000 Einwohner) und der Rt-Index liegt wieder bei 1.

Es gibt jetzt 5 Regionen mit hohem Risiko (letzte Woche waren es 2): Emilia Romagna, Latium, Marken, Apulien und Venetien.
 
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