Cannabisanbau in Italien wird legal
Beppe
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Cannabis Anbau in Italien wird legal
Urteilstenor des Kassationsgerichts: Der Anbau von Cannabis zu Hause ist kein Verbrechen
Die Anti-Pohibitionisten freuen sich: „Historische Entscheidung“:
Der Anbau von Cannabis zu Hause, in minimalen Mengen und für den persönlichen Gebrauch, ist kein Verbrechen.
Dies hat der Kassationsgerichtshof in einem Urteil vom 19. Dezember festgestellt.
Wie der Senat des Obersten Gerichtshofes weiter ausführt "können die in der Wohnung
ausgeübten Anbautätigkeiten in Minimalgröße nicht gesetzlich sanktioniert werden. Anbautätigkeiten, die aufgrund der angewandten rudimentären Techniken, der geringen Anzahl von Pflanzen und der geringen Menge des erzielbaren Endproduktes scheinen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Erzeugers bestimmt zu sein ".
Es wird weiter hierzu ausgeführt, dass "das Rechtsgut der öffentlichen Gesundheit in keiner Weise durch den einzelnen Marihuanabauern, der sich entschließt, selbst zu züchten, beeinträchtigt oder gefährdet wird".
Eine Verkündung, welche die Anti-Prohibitionisten von einem "historischem Urteil" sprechen lässt.
"Wieder einmal nimmt die Jurisprudenz den Platz eines mutigen Gesetzgebers ein", schreibt der Senator der 5-Sterne-Bewegung, Matteo Mantero, auf Facebook.
Bis zu diesem historischen Urteil, war der Kauf von Cannabis beim Drogenhändler zwar keine Straftat, wohingegen aber bereits der Anbau einiger Pflanzen auf dem Balkon für den persönlichen Gebrauch Gefängnis kosten konnte.
Andere sprechen sogar von einem „Vernunftsurteil“; welches ein langes Tabu bricht
und was in der Zukunft mit legalem Cannabisanbau mehr Sicherheit bringt und gleichzeitig
Milliarden von EURO dem kriminellen Schwarzmarkt entzieht.
Urteilstenor des Kassationsgerichts: Der Anbau von Cannabis zu Hause ist kein Verbrechen
Die Anti-Pohibitionisten freuen sich: „Historische Entscheidung“:
Der Anbau von Cannabis zu Hause, in minimalen Mengen und für den persönlichen Gebrauch, ist kein Verbrechen.
Dies hat der Kassationsgerichtshof in einem Urteil vom 19. Dezember festgestellt.
Wie der Senat des Obersten Gerichtshofes weiter ausführt "können die in der Wohnung
ausgeübten Anbautätigkeiten in Minimalgröße nicht gesetzlich sanktioniert werden. Anbautätigkeiten, die aufgrund der angewandten rudimentären Techniken, der geringen Anzahl von Pflanzen und der geringen Menge des erzielbaren Endproduktes scheinen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Erzeugers bestimmt zu sein ".
Es wird weiter hierzu ausgeführt, dass "das Rechtsgut der öffentlichen Gesundheit in keiner Weise durch den einzelnen Marihuanabauern, der sich entschließt, selbst zu züchten, beeinträchtigt oder gefährdet wird".
Eine Verkündung, welche die Anti-Prohibitionisten von einem "historischem Urteil" sprechen lässt.
"Wieder einmal nimmt die Jurisprudenz den Platz eines mutigen Gesetzgebers ein", schreibt der Senator der 5-Sterne-Bewegung, Matteo Mantero, auf Facebook.
Bis zu diesem historischen Urteil, war der Kauf von Cannabis beim Drogenhändler zwar keine Straftat, wohingegen aber bereits der Anbau einiger Pflanzen auf dem Balkon für den persönlichen Gebrauch Gefängnis kosten konnte.
Andere sprechen sogar von einem „Vernunftsurteil“; welches ein langes Tabu bricht
und was in der Zukunft mit legalem Cannabisanbau mehr Sicherheit bringt und gleichzeitig
Milliarden von EURO dem kriminellen Schwarzmarkt entzieht.
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