Brandschutzverordnung der Region Sardinien
Da mit dem Sommer auch wieder die Brandsaison begonnen hat, hier noch einmal zur Erinnerung ein Beitrag von mir vom Sommer 2012:

Im letzten Jahr fand ich in der Online-Zeitung "Pecora Nera" nach den verheerenden Bränden am Fughafen Olbia einen sehr informativen Artikel über die sard. Brandschutzverordnung vom 26.4.2011. Ich habe sie mir dann im Internet besorgt u. kann sie (auf italienisch) gerne per mail zur Verfügung stellen. Die Verordnung betrifft nicht nur "Residenti", sondern auch Touristen.
Wichtigster Punkt: Offenes Feuer im Freien ist in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Oktober strikt verboten. Darunter fällt auch Zigerettenrauchen (nur hält sich niemand daran!). Die Sanktionen fangen bei rd. 1.000 € an, auch wenn kein Schaden enstanden ist, u. gehen bis gut 10.000 €.
Brände müssen sofort an das Corpo Forestale gemeldet werden, Tel. 1515 (die Nr. soll angeblich von dt. Handys nicht funktionieren).

Kürzlich schrieb hier jemand im Forum, er hätte gar nicht gewusst, daß er ab 1. Juni kein offenes Grillfeuer hätte entzünden dürfen. Daraufhin bot ich wiederum den Versand der Brandschutzverordnung an. Keine Reaktion im Forum ;)

Günther
 
Ich finde es gut das du daran nochmals erinnerst, zumal es schon in unserer Gegend (Luttuni) gebrannt hat.
Ich fände es auch nicht schlecht, wenn diese Verordnung das ganze Jahr bestehen würde, da meine unmittelbaren Nachbarn gerne alles mögliche
verbrennen und wir keine Luft mehr bekommen. Oder meine frisch gewaschene Wäsche wird verqualmt, ich ärgere mich jedes mal.
Also, danke dafür

Kerstin
 
Hallo Kerstin,

Deine Nachbarn dürfen überhaupt keine Abfälle verbrennen, die über den Hausmüll entsorgt werden müssen. Dabei entstehen i.d.R. schadstoffhaltige Emissionen.
Im Freien dürfen nur Materialien verbrannt werden (außerhalb der Sperrfrist!), die bei der Landwirtschaft oder Gartenpflege anfallen, also z.B. Äste, Baum- u. Heckenschnitt.
Diese Verbrennung muss vorher bei der Forestale angemeldet (weiß kaum jemand)! Die Formulare findest Du auf den S. 22 u. 23 der Brandschutzverordnung. Im 1. Fall muss man eine Genehmigung beantragen, im 2. Fall reicht eine Anzeige des Vorhabens.
Wer sich nicht daran hält, riskiert die schon genannten Strafen.
In Deinem Fall würde ich, wenn mit den Nachbarn nicht zu reden ist, ein informelles Gespräch mit dem Bürgermeister oder der Forestale führen.

Wenn Du die Verordnung brauchst: E-Mail an mich.

Noch einen ruhigen Sonntag, ohne Brände,

Günther
 
Hallo Günther,

Müssen mal abwarten wie es sich entwickelt, im Moment "raucht" es nicht.
Danke, komme gegebenenfalls auf dein Angebot mit der Verordnung zurück.

Ebenfalls einen schönen Sonntag,

Kerstin
 
Hallo Günther,
ich hätte auch gerne die Brandschutzverordnung. Nur leider kann ich gar kein Italienisch.
Steht dort was drin wegen Grillen!? Wir sind ab nächste Woche endlich wieder auf der Insel und haben uns eigentlich schon aufs Grillen gefreut.

Danke
Kathrin
 
Hallo Kathrin,

Grillen ist nicht explizit erwähnt. Die Grundregel der Verordnung ist: Offenes Feuer im Freien ist in der genannten Zeit generell verboten. Grillen mit Holzkohle oder Holz fällt also darunter. Wir erlauben unseren Gästen das Grillen auf der gefliesten u. überdachten Terrasse. Auf Funkenflug muss geachtet werden.

Günther
 
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