Bootstouren Bootsausflug von Cala Gonone nach Cala Luna

Bettina67

Mitglied
Hallo,
wir beabsichtigen einen Bootsausflug von Cala Gonone nach Cala Luna und den
anderen Buchten und der Grotta zu unternehmen. Wir wollen kein eigenes Boot sondern eine
geführte Tour. Kann uns jemand sagen, ab wann es dort im Hafen losgeht? Fährt
jede Stunde ein Boot und was kostet es pro Person'?
Danke.
LG Bettina
 
Hallo,

wohnt ihr in Cala Gonone oder in der Nähe?

Am Hafen direkt befinden sich die Ticket-"Buden" an denen ihr euch darüber informieren könnt.

Was ich euch aber trotzdem nur empfehlen kann, wenn ihr den Boots-Shuttle-Service genutzt habt und ihr euch ein wenig in der Bucht azskennt, einmal ein Schlauchboot zu mieten und die Bucht auf eigene Faust zu erkunden - Hammer!

www.calagononenoleggio.comwww.calagononenoleggio.com[/URL]

Grüße
Stefan

http://maps.google.com/local_url?dq...bim4DFCQ&s=ANYYN7mqu14EASkL0fzKxHEt0zUT7pCPAQ
 
Hallo Stefan,

wir wohnen in der Nähe von Orosei. Von der Marina dort werden ja auch Bootsausflüge nach Cala Luna
angeboten, uns erschien es aber ein wenig zu teuer (ca. 45,- €). Wir dachten, wenn man direkt nach
Cala Gonone fährt, ist es vielleicht ein wenig günstiger, weil nicht mehr so weit :)
Der Tipp mit dem Schlauchboot ist super, weißt Du was sowas kostet?

**** Beppe ****
Danke für den Hinweis auf die Homepage. Die ist super, aber ich finde keine Preise?

LG Bettina
 
Hallo Bettina,

wir haben letztes Jahr für den ganzen Tag 75.- € bezahlt. Plus 28.- € Sprit


Jürgen
 
Zur Einstimmung: Bootsfahrt Cala Gonone
 

Anhänge

  • P1050291.JPG
    P1050291.JPG
    74,2 KB · Aufrufe: 112
  • P1050304.JPG
    P1050304.JPG
    124,4 KB · Aufrufe: 111
  • P1050322.JPG
    P1050322.JPG
    124 KB · Aufrufe: 104
  • P1050338.JPG
    P1050338.JPG
    98,8 KB · Aufrufe: 109
Wir haben dieses Jahr im Mai für das Schlauchboot in Cala Gonone für den ganzen Tag 50 € + Sprit bezahlt. Kaution 100 €. Das war der billigste Anbieter. Alle anderen wollten 60 €/Tag. Es kommt natürlich auch auf die Größe des Bootes bzw. Personenzahl an, wir waren zu zweit.
Ein einmaliges Erlebnis. Unbedingt empfehlenswert.
 
Hallo Jürgen und Georgie,

Eure Tagespreise beziehen sich auf die Nebensaison. Auf Korsika wollten sie 2007 in der Hauptsaison schlappe 270 Teuronen + Sprit (!) pro Tag. :( :mad:
Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich die Preise auf beiden Inseln groß unterscheiden.
Das war für uns auch der Grund, ein eigenes Schlauchboot anzuschaffen. Damit waren wir 2009 in Cala Gonone und haben einen absoluten Traumurlaub verbracht! Unseren 20. Hochzeitstag feierten wir z. B. in „unserer“ Robinson-Bucht …
Bettina, unser Neid sei mit Euch. Wir wünschen Euch einen schönen Urlaub!

Beste Grüße aus dem verregneten Sachsen!

Simone & Roger
 

Anhänge

  • DSCI0249.JPG
    DSCI0249.JPG
    93,6 KB · Aufrufe: 107
  • DSCI0312.JPG
    DSCI0312.JPG
    125,1 KB · Aufrufe: 105
  • DSCI0396.JPG
    DSCI0396.JPG
    82,6 KB · Aufrufe: 104
  • DSCI0303.JPG
    DSCI0303.JPG
    127,9 KB · Aufrufe: 104
Hallo Bettina,

ja, die preisl. Unterschiede zwischen Haupt- und Nebensaison sind schon teilweise heftig.

Ich kann mich an letztes Jahr erinnern, dass wir auch so ca. 85 Euro + ca. 30 Euro Sprit bezahlt hatten.

Wir mieten uns das Boot immer bei einem bestimmten Vermieter. Die "Holzbude" befindet sich nicht direkt am Hafen neben dem Parkplatz, sondern sie ist in der Straße zum Hafen, an der ersten Zufahrt zum Hafenbereich. Sie sprechen dort deutsch und sie haben meiner Meinung nach die besten Preise.

Wann soll die Sache denn steigen?

Wenn du kulinarische Tipps für Cala Gonone u. Orosei benötigst, schau mal im Forum nach, da wirst du was finden........

http://www.sardinienforum.de/threads/restauranttipps-für-cala-gonone-bosa-und-san-pantaleo.2106/


Grüße
Stefan
 
Hallo Stefan,

danke für den Tipp mit der "Holzbude". Wir wollen morgen mal nach Cala -Gonone fahren um die Preise
zu checken. -Scheinen ja wirklich sehr unterschiedlich zu sein. Kann man die Tour mit dem eigenen Schlauchboot
auch machen, wenn man noch nie dort war oder kann man sich leicht verfahren?
Kennst Du die Wanderung zu der Gola di gorropu? Ist die im schatten oder voll in der Sonne? Wir möchten
sie in unserem Urlaub noch bewandern.

Liebe Grüße

Bettina

PS.:
Simone&Roger, danke für die schönen Fotos. Die sind ja wirklich super gelungen. Grüße von der heißen
Insel ans verregnete Sachsen :)
 
Das wurde in einem anderen Trööt geschrieben:
Hallo,
vielen Dank für Deine kritischen Anmerkungen und den "Spitzen". Ich möchte hier nur sachlich folgendes zu bedenken geben: Warst Du schon mal auf Deine Kosten mit einem Motorboot mit einem V 8 Motor mit 325 PS unterwegs (Benzinkosten, Versicherung, sonstiger Unterhalt- Wartung)? Ein Boot mit einem 40 PS Motor kostet in Santa Teresa oder Palau in der Hauptsaison pro Tag 300 Euro ohne Benzin ohne Eintritt ins Naturschutzgebiet (siehe Gebührenaufstellung des Maddalena Archipels) und natürlich ohne Skipper. Wie Du weißt ist der Archipel nicht in einer Stunde zu umrunden sofern man korrekt ist. Selbstverständlich mögen manche statt Sprudel Wein und andere statt Sekt Champagner. Machs gut!

:eek: :( :confused: :mad:

Beste Grüße
Roger
 
Hallo Bettina,

nein, verfahren kann man sich nicht. Ihr müsst noch beachten, dass ihr in der Bucht von Orosei bleibt. In der Bucht darf man ohne Bootsschein fahren.

Die Wanderung zur Gola di gorropu wollen wir eventl. dieses Jahr (noch ca. 4 Wochen aushalten!!!!) unternehmen.

Grüße aus dem Saarland
Stefan
 
In Italien darf (leider) jeder über 18 überall Schlauchboote mit max 40 PS mieten und fahren,
das hat nichts mit dem Golf von Orosei zu tun sondern ist ein italienisches Gesetz.
Ganz im Gegensatz zu der restlichen EU wo meistens bei mehr als 5 PS einen Bootsführerschein nötig ist,
was ich auch für absolut richtig halte da ich jeden Tag erlebe was "Otto Normalverbraucher" mit null Bootserfahrung
mit einem 50 Kilometer schnellen Gummiboot so alles anrichten kann.
Christian
 
Einen herzlichen Gruß in die Runde,

genau da liegt der Hase im Pfeffer. Wurde hier auch schon diskutiert, wenn ich mich recht erinnere. Wenn ein Schadenfall eintreten sollte, ist Deine Existenz eventuell gefährdet!
Als deutscher Staatsbürger darfst Du auch im Ausland nur bis 5 PS ohne Führerschein (auf dem Wasser) fahren. Eine andere Regelung kennen die Richter nicht ...
Einen schönen Restsonntag wünscht

Roger
 
Ok, das wusste ich nicht. Uns wurde beim ersten Mal gesagt, dass man nicht über die Bucht weiter fahren darf, deshalb war dies meine Schlussfolgerung.

Grüße
Stefan
 
@birog
@Schunga


die Information von birog ist grundsätzlich FALSCH!

In Italien gilt grundsätzlich italienisches Recht.
Da wir kein "Großdeutsches Reich" haben, endet die deutsche Gesetzgebung
an der deutschen Landesgrenze.

Für in Italien zugelassene + versicherte Motorboote bis 40 PS gilt Führerscheinfreiheit.
Egal ob der Bootsführer Italiener oder Deutscher ist und solange sich der Bootsführer
nicht mehr als 6 Seemeilen (= 6 x 1,852 km = 11,11 KM) von der Küste entfernt.

Ist das Motorboot in Deutschland zugelassen bzw. versichert (und nur dann), so gilt die deutsche Führerscheinverordnung (auch im Ausland), da diese an die Gefährdungshaftung
(Versicherung) des Fahrzeugs gekoppelt ist.

Insofern ist es immer wichtig auch die entsprechenden Versicherungsnachweise (egal ob deutsche oder italienische Versicherungsnachweise) mit sich zuführen.

Für das Führen von Motorbooten gilt in Italien die nachfolgende italienische Gesetzgebung:


Der amtliche Seeführerschein ist in folgenden Fällen vorgeschrieben:

1) Für das Befahren mit Wasserfahrzeugen oder Booten auf Binnen- oder offenen Meeresgewässern in einem Bereich von bis zu 6 Seemeilen von der Küste, wenn das Wasserfahrzeug entweder einen Motor mit einer Leistung von mehr als 30 KW (=40,8 PS) hat oder einen Aussenbordmotor mit einem Hubraum von mehr als 750ccm (mit einem Verbrennungs-2-Taktmotor) oder auch bei einem Hubraum von mehr als 1000ccm (4-Taktmotor) sowohl bei Aussenbordmotoren als auch bei festeingebauten Motoren (Innenbordern); desweiteren ab einem Hubraum von 1300ccm bei festeingebauten 4-Takt Verbrennungsmotoren und ab 2000ccm Hubraum, wenn es sich hierbei um einen Dieselmotor handelt. Dies bedeutet, solange die maximale Motorleistung im Bereich unterhalb der Norm liegt oder gleich oder weniger als 40,8 PS beträgt, aber der Hubraum die o.a. Hubraumwerte überschreitet, dann ist der amtliche Seeführerschein vorgeschrieben.

2) Für das Befahren von offenen Gewässern mit einem Abstand von mehr als 6 Seemeilen von der Küste, unabhängig und egal mit welcher Motorisierung.

3) Für das Führen von Wassermotorrädern (Jetskis) oder sonstiger gleichartiger Fahrzeuge, unabhängig von der Motorisierung.

4) Für das Führen von Wasserfahrzeugen und dem Betreiben und Ausführen von Wasserskilaufen und gleichartiger Betätigungen (= jegliches Ziehen von Personen mit Wasserfahrzeugen), unabhängig von der Motorisierung.
 
Hallo Beppe,

den Vorwurf der Falschaussage lasse ich so nicht stehen! :mad:
Nochmals zum Grundproblem: Es steht außer Frage, dass man sich als deutscher Staatsbürger ein Boot bis zu einer Motorisierung von 40 PS in Italien mieten kann. Da wirst Du mit offenen Armen empfangen. :D
Aber wie sieht es beim Eintritt eines Schadenfalles aus? :eek: Da bewegen wir uns nämlich in einer rechtlichen Grauzone. Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Versicherer des Charterunternehmens alle Kosten brav erstattet und am Ende darauf sitzen bleibt. Die werden mit Sicherheit Anstrengungen unternehmen und den Verursacher des Schadens über ein deutsches Zivilgericht an den Kosten zu beteiligen. :mad: Frei nach dem Motto: Sie hätten doch wissen müssen, dass bei 5 PS Schluß ohne Fahrerlaubnis ist! :confused:

In einem anderen Forum habe ich z. B. folgende Aussagen gefunden:

„… Allerdings ist die rechtliche Lage innerhalb der EU so, dass das Fahrerlaubnislimit des Herkunftslandes (Pass) des Seefahrzeugführers zählt. D.h. als Deutsche darfst du in GR nur so viel PS erlaubnisfrei fahren, wie du auch in Deutschland darfst. ...
Wenn du momentan mehr als 5 PS fährst, erlischt der Versicherungsschutz - allerdings wirst du meines Wissens nicht wegen Fahrens ohne Erlaubnis belangt. …
… Bedenken Sie, dass Sie Ihren Führerschein in der Regel nur nach einem Unfall benötigen und dass im Ausland dann nur ein amtlicher Schein anerkannt wird. …
In ausländischen Gewässern gilt auch hier die internationale Regel, dass Führerscheinpflicht dann besteht, wenn dies die Vorschriften des jeweiligen Heimatlandes vorschreiben. D. h. da im Wohnsitzland (D) Führerscheinpflicht gilt, ist auch in "führerscheinfreien" Ländern der Sportbootführerschein Binnen / See erforderlich. …
Lediglich bestimmte Charterboote sind im Ausland davon ausgenommen. (z.B. Hausbootcharter Irland, Frankreich, ...)
Die Sportbootführerscheine Binnen und See haben insbesondere für den Versicherungsschutz Bedeutung, da die Versicherungen in der Regel nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz des Befähigungsnachweises - nach unseren deutschen Vorschriften - für das zu befahrene Revier ist. Dies kann auch für die anderen Sportbootführerscheine gelten.“

Ich habe auch Präzedenzfälle der Rechtssprechung gesucht aber bisher nichts gefunden. Mein Anliegen sollte eigentlich nur sein, vor den unabsehbaren Folgen eines Schadenfalles zu warnen. ;)
Für mich waren diese Argumente letztendlich ausschlaggebend, uns ein eigenes Böötchen mit eigener Haftpflichtversicherung zuzulegen. Es ist zwar klein und hat nur 5 PS am Heck aber es macht unheimlich viel Spaß und wir sind wesentlich entspannter unterwegs. :) :cool:

Ich will hier nicht den Oberlehrer spielen aber als zukünftiger Mieter eines Bootes im Ausland würde ich mir auf jeden Fall den Versicherungsschutz vom Charterunternehmen in verständlicher Sprache schriftlich geben lassen! ;)

In diesem Sinne wünsche ich allen einen schönen und unfallfreien Urlaub!

Herzliche Grüße aus Sachsen

Roger
 
Buongiorno Roger

Niemand hat Dich einer Falschaussage bezichtigt, die im Übrigen nur gegenüber einer
Rechtsinstitution (wie z.B. einem Gericht) ausgeübt werden kann.

Vielmehr habe ich lediglich Deine subjektive und irrige Fehlinformation richtig stellen wollen.

Bei der Anmietung eines Motorbootes bis 40PS durch einen Ausländer in Italien bewegen wir uns nicht in einer Grauzone. Auch macht das italienische Recht keinen Unterschied in der Behandlung von Italiener oder Nichtitaliener beim Führen eines Wasserfahrzeuges.

Grundsätzlich ist jede Versicherung an das Fahrzeug (Gefährdungshaftung des Fahrzeuges) und nicht an die Person bzw. den Bootsführer gebunden.

Es ist in der Tat so, dass wenn ein schuldhafter Unfall durch ein solches Wasserfahrzeug verursacht wurde, der italienische Versicherer leisten muß – egal ob der Bootsführer Italiener oder Deutscher ist. Aufgrund der klaren Gesetzesregelung in Italien wird der Versicherer auch nicht versuchen, den Bootsführer hierfür in Regreß zu nehmen.

Was anderes kann natürlich sein, wenn der Bootsführer z.B. schuldhaft (z.B. durch Trunkenheit am Ruder) den Unfall schuldhaft herbeigeführt hat. Dann wird eine Versicherung möglicherweise versuchen den Verursacher hierfür in Regreß zu nehmen – unabhängig davon ob der Verursacher Italiener oder Nichtitaliener ist.

Einzig und allein, wenn das Wasserfahrzeug in Deutschland zugelassen und versichert ist, gilt die „verlängerte“ deutsche Führerscheinregelung auch im Ausland. D.h. ein in Deutschland versichertes Schlauchboot mit z.B. 10 PS darf in Italien nicht von einem Italiener (ohne Bootsführerschein) benutzt bzw. als Bootsführer geführt werden.

Die von Dir in einem anderen Forum gefundene Information

„… Allerdings ist die rechtliche Lage innerhalb der EU so, dass das Fahrerlaubnislimit des Herkunftslandes (Pass) des Seefahrzeugführers zählt. D.h. als Deutsche darfst du in GR nur so viel PS erlaubnisfrei fahren, wie du auch in Deutschland darfst. ...
Wenn du momentan mehr als 5 PS fährst, erlischt der Versicherungsschutz - allerdings wirst du meines Wissens nicht wegen Fahrens ohne Erlaubnis belangt. „

macht die Information deshalb nicht richtiger, als auch diese einer Fehleinschätzung der tatsächlichen Gegebenheiten unterliegt.

Grundsätzlich kann auch kein laufender Versicherungsschutz (Gefährdungshaftung) erlöschen, da diese zwangsweise mit dem Fahrzeug verbunden ist. Vielmehr kann evtl. eine Versicherung jemanden in Regreß nehmen, wenn der Fahrzeugführer grob schuldhaft gegen die Versicherungsbedingungen oder entsprechende Rechtsverordnungen verstoßen hat.

Auch Dein nachfolgendes Zitat ist grundsätzlich nicht richtig:

… Bedenken Sie, dass Sie Ihren Führerschein in der Regel nur nach einem Unfall benötigen und dass im Ausland dann nur ein amtlicher Schein anerkannt wird. …
In ausländischen Gewässern gilt auch hier die internationale Regel, dass Führerscheinpflicht dann besteht, wenn dies die Vorschriften des jeweiligen Heimatlandes vorschreiben. D. h. da im Wohnsitzland (D) Führerscheinpflicht gilt, ist auch in "führerscheinfreien" Ländern der Sportbootführerschein Binnen / See erforderlich. …

Grundsätzlich gibt es keine internationale Regel.
Grundsätzlich gilt das jeweilige nationale Recht in dessen jeweiligen Hoheitsgewässern.
International gilt allenfalls das jeweilige Recht, wo das Boot eingeflaggt (bzw. zugelassen und versichert) ist und die damit verbundenen Regelungen des Flaggenlandes.

Das Wohnsitzland ist unerheblich für das Führen eines Wasserfahrzeuges im Ausland, wenn das jeweilige Ausland für das Führen gerade dieses Wasserfahrzeuges keinen Führerschein vorschreibt. (siehe: Italien!).

Auch z.B. beim Hausboot chartern in Frankreich wird ein vorübergehender „Führerschein“ ausgestellt, der ausweist, daß der Schiffsführer eine hinreichende Einweisung in die
Führung des Fahrzeuges erhalten hat.

Abschließend bleibt anzumerken, dass es kein Wunder ist, dass Du keine Präzedenzfälle gefunden hast, weil es hierzu keine Präzedenzfälle gibt.
 
Hallo Roger,

ich stimme Beppe's Ausführungen vollinhaltlich zu. Analog könnte man zu Deiner Argumentation anführen, daß ein Schwede sich in Deutschland nach schwedischem Recht zu benehmen hat, da sonst im Schadensfalle die Versicherungsleistung erlischt. Man stelle sich das muntere Tohuwabohu auf deutschen Autobahnen und Binnengewässern wenn ukrainisches, belgisches, monegassisches oder türkisches Recht und Versicherungsleistung meinetwegen auf dem Bodensee bei einem Ausflug ausgefochten werden würde.

Ich gebe desweiteren zu bedenken, daß die 40 PS Regelung insofern ihre Berechtigung hat, da man sich auf dem offenen Meer befindet und Strömungen, Winden und Wellen trotzen muss. Die eh' schon nicht wirklich üppige 40 PS Ausstattung sichert Dir doch zumindest im Notfall das Erreichen eines Ufers bei Sturm zu - mit 5 PS und möglicherweise einigen Personen an Bord könnte man erheblich untermotorisiert sein und sich unnötigen Gefahren aussetzen.

Die 5 PS Boote werden in der Regel als "Dinghis" zum Überführen von Passagieren von Schiffen an Land genutzt und sind somit überwiegend für nur sehr kurze Strecken geeignet.

Just my 2 cents.
 
Hallo @Beppe und @Sandokan,

es würde mich wirklich freuen, wenn die Schadenfälle so sorgenfrei abgewickelt werden. :rolleyes:
Allein dafür fehlt mir der Glaube. Welche Versicherung schüttet denn heutzutage noch freiwillig das Füllhorn aus, wenn es um "ordentliche" Beträge geht? :mad: Und einen richtigen Totalschaden wünsche ich keinem. Das könnt Ihr mir glauben.
Die Argumente für eine 40- PS-Motorisierung stelle ich ebenfalls nicht in Frage. Aber hast Du schon mal einen Fahrschüler in einen PORSCHE gesetzt? ;)
Ich gebe auch zu, daß ein Boot mit 3,30 m Länge und 5-PS-Quirl schnell an seine Grenzen kommt. :( Jedenfalls bin ich nicht lebensmüde und damit bei jedem Wetter unterwegs. Da geht der Spaßfaktor übrigens schnell gegen Null.
Wir fahren eigentlich nur in der „Badewanne“. Außerdem wollen wir ja noch öfter auf unsere Trauminsel kommen und Boot fahren …

Ein schönes Rest-Wochenende wünscht Euch

Roger
 
Hallo!
Bootsvermietung: Ab 90-180€ je nach Sasion!

Ich habe mir das diese Jahr angschaut!
Hatte mein eigenes Boot dabei, aber selbst mit den Schlauchbooten die zu mieten sind, hatte ich keine Probleme!
Man muss halt anständig fahren, dann passiert auch nichts!
Also, alles im grünen Bereich!
Und was ich so gehört habe muss das mit den Mietbooten SUPER viel Spaß machen!

Info: skipper-sardinien@web.de
Deutschsprachig
 
Weil weiter oben im Thread über die "5-PS-Grenze" für Boote geschrieben wurde:
Diese ist in Deutschland großteils gefallen.
Seit einiger Zeit gilt in Deutschland (mit ein paar ausnahmen) für Personen über 16 Jahre das sie Boote bis 15 PS führerscheinfrei fahren dürfen.
Ausnahme:die 15 PS-Grenze gilt nicht für den Rhein, die Landesgewässer und den Bodensee. Dort bleibt es weiterhin bei 5 PS.
Ebenso für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
 
Hallo,
Die letzten Postings hier sind von 2016.
Gibt es aktualisierungen.
Sind im September mit Freunden auf der Insel und wollten geführte Tagesbootstour machen.
LG andreas
 
Am 30.08.18 wurde uns in Cala Gonone ein Schlauchboot 40 Ps zum Tagespreis von 300 Euro plus Sprit angeboten ... Zur Information und die Tagesausflüge mit dem Schiff an den Golf waren teurer als ab Orosei obwohl die Fahrt ab dort weiter ist und länger dauert.
 
Am 1.9. ab Cala Gonone Tagesausflug, in Buchten zum Baden und Grotten 12 Personen auf dem Schlauchboot mit Skipper 46 € pro Person
 
Am 1.9. Tagesausflug mit dem Schiff Galana ab Orosei am Golf entlang mit Mittagessen 45 € ..Badestopp 1 Cala Mariolu ..Stopp 2 cala Luna .. Vorteil durch den frühen Stopp an Cala Mariolu war zu unserer Freude wenig los
 
Anzeige

Themen mit ähnl. Begriffen

Top