Auto Auto [auf Sardinien kaufen und fahren]

Chili

Aktives Mitglied
Hallo
Ich bin aus der Schweiz und möchte ein Piaggio ape 50 auf Sardinien kaufen. Kann ich diesen einfach so fahren? Ich bin aber nicht angemeldet auf Sardinien, da ich nur ein paar Monate im Jahr da wohne.
Vielen Dank das ihr mir sagt, was ich tun muss nach dem kauf.

LG
 
Die kleinen Apes sind in D wie ein Moped versichert, das Kennzeichen wird jährlich erneuert.

Warum lässt Du das Teil nicht in der Schweiz zu? In Italien musst Du bei der Versicherung klären, ob Du dazu residente sein musst.
 
Ich habe ja gehört, dass mit einem Auto muss man in Sardinien angemeldet sein. Daher dachte ich, ich könnte ein so kleines Ding ohne grosses tra ra fahren. Das mit der Schweiz ist zu kompliziert wegen dere Einfuhr Regeln. Bin froh, wenn mir jemand genau Auskunft geben könnte..... Danke euch!
 
Also ich kaufe mir jedes Jahr für meine kleine 50er Vespa bei meiner Versicherung in D ein Nummernschild (jährliche Versicherung) und fahre damit ohne tra ra auf Sardinien. Dafür brauchst du nicht residente sein, ich bin wohlweislich auch kein Residente. Ich habe die Vespa allerdings von D mitgebracht. Warum solltest du das Fahrzeug nicht auf Sardinien kaufen können und genau so verfahren? Mopeds bis 50 ccm sind zulassungsfrei, zumindest in D, wenn Mopeds in der Größe in der Schweiz zulassungspflichtig sind, wäre das eine andere Sache.
 
Zuletzt geändert:
Ich habe ja gehört, dass mit einem Auto muss man in Sardinien angemeldet sein.
Oder hier im Forum gibts dazu ebenalls diverse Beiträge (Suchfunktion hilft wieter, oben rechts). Kann sich auch mal wieder was geändert haben, jedenfalls ist das, was Du gehört hast, nicht so und es war auch nie so.

Ein Kontrollschild kann nicht einfach gekauft werden, Du musst das Fahrzeug in der CH zuerst mal anmelden. Nur ist es ja nicht in der CH, also wird das mit dem Anmelden eher schwierig. Genau weiss da das Strassenverkehrsamt, gibt es in jedem Kanton. Georgie hat ihre Vespa wie sie schreibt in D gekauft, das ist eine andere Situation.

LG, Maren
 
In Deutschland sind u.a. Mopeds und Mofas zulassungsfrei.
Darüber hinaus
Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
motorisierte Krankenfahrstühle,
Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern ( darunter dürfte eine Ape fallen),
Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern,
Leichtkrafträder und
elektronische Mobilitätshilfen.

Die Fahrzeuge sind nicht bei der Zulassungsbehörde registriert und haben kein amtliches Kennzeichen und keinen Zulassungsbescheinigung Teil I und II. TÜV entfällt auch.

Man braucht jedoch ein Versicherungskennzeichen, welches man jährlich kaufen und erneuern muss. Deshalb funktioniert das mit einem deutschen Versicherungskennzeichen so, wie Georgie schreibt, völlig egal, ob die Vespa in Italien oder Deutschland fährt. Ist zwar nicht legal, weil das Fahrzeug ja permanent in Italien steht, aber für die Polizei nicht erkennbar.
Georgie hätte sie ja auch hinten auf dem Wohnmobil aus Deutschland mitnehmen können, um im Urlaub zum Brötchen holen zu fahren. Bei einer Ape stelle ich mir das als Argument schwierig vor.

Ob es diese Versicherungskennzeichen auch in der Schweiz gibt, musst Du klaeren, für Italien gibt es sie definitiv. Ob dann aber nur bei residenza, musst du erfragen.
 
Ich hole damit nur Brötchen :)
@Chili ich wünsche dir, dass du eine Lösung findest. Eine Ape fehlt mir noch in meiner Sammlung. Es ist mein geheimer Traum, mit einer Ape um die Welt zu reisen.
 
Zuletzt geändert:
Hallo Chili
Bin Schweizer und habe meine Schriften auch in der Schweiz. Wir wollten kürzlich unseren Anhänger auf Ital. Nummern umschreiben und einlösen.
Kurz gesagt: Es ist nicht möglich, wenn du nicht Residente bist und keine Ital. Ausweispapiere hast (diesen Ausweis (so eine Art Aufenthaltsbewilligung) kannst du auch erst beantragen, wenn du mal Residente bist und alle Schriften auf Sardinien hast, hier Steuern bezahlst und deinen Lebensmittelpunkt hier hast).

Du kannst offiziell ohne Ital. Ausweis als Schweizer mit Schriften in der Schweiz weder ein Fahrzeug erwerben noch einlösen (inoffiziell vielleicht über eine ital. Drittperson, welche das Fahrzeug auf ihren Namen erwirbt und einlöst).

Du darfst aber ohne Probleme mit CH-Nummern hier herumfahren, wenn du in der Schweiz deinen offiziellen Wohnsitz hast und auf Sardinien nicht Residente bist. Diese neue Autoumschreibe-Regelung, wurde uns gesagt, gilt nicht für Ausländer, welche ihre Papiere im Heimatland haben.
Gruss Silvia
 
Hallo Siliva
Vielen Dank für deine genauen Angaben. Dann ist das eigentlich glas klar.
Eine kleine Frage bleibt doch noch. Zum Beispiel nur etwas kaufen was unter 50 ccm liegt?
Wir haben einen Code Fisicale..... da braucht man ja keinen Ausweis um herum zu fahren....

Dann frag ich aber nichts mehr. ;-)
LG
Chili
 
Liebe Chili
Keine Ahnung wie das hier auf Sardinien läuft....ob man wie in der Schweiz jährlich eine Vignette inkl. Versicherung kaufe kann bezweifle ich. Aber wissen tu ich's nicht.
LG
 
wir hatten vor vielen Jahren ein Wohnmobil und da eine Vespa mit rotem Kennzeichen, also Moped 50ccm 40Km/h versichert. In Österreich darf man damit zu zweit fahren, in Italien nicht. Das wussten wir aber erst in Italien als wir damit in San Remo durch die Gegend gefahren sind und haben uns gewundert warum uns die Polizei ständig nachpfeift. Aus langjähriger Erfahrung kann ich nur sagen dass man die wenigsten Schwierigkeiten hat wenn ein Fahrzeug dort angemeldet und versichert ist wo man wohnt, auch wenn es ein Ferienwohnsitz ist.
 
Ausserhalb der EU müssen die Zollregeln für die EU beachtet werden.
Ausgenommen von der Zollregelung sind Mietfahrzeuge mit einem ordentlichen Mietvertrag.
Also ein schweizer (Drittstaatenbürger) der ein privates italienisches Fahrzeug mit Fremdzulassung nutzt, begeht ein Zollvergehen.

Lösung wäre, kaufe ein Fahrzeug, führe es in die schweiz ein, löse eine scheizer Nummertafel und fahre damit auf Sardinien wo und wann du willst.
Lösung wäre auch ein ordentilches Mietfahrzeug. Ausschlaggebend ist der Mietvertrag von einer lizensierten Mietwagenfirma.

Anbei der offizielle Text: https://aso-deutschland.de/nachrichtendetail/wer-in-deutschland-ein-schweizer-auto-fahren-darf.html

Die Regel heisst also: Nutze nie ein Schweizer Fahrzeug in der EU, wenn der Schweizer Halter sich nicht in der EU aufhält. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt:
Nutze nie ein EU-zugelassenes Fahrzeug in der Schweiz, ausser der Fahrzeughalter hält sich in der Schweiz auf.
Um den Reiseverkehr nicht zu unterbinden, hat man die Tür ein wenig aufgemacht und toleriert diese formelle Einfuhr, wenn die Rückführung durch den Schweizer Eigentümer alsbald wieder erfolgt. Diese Tür wurde mit der Zeit immer weiter aufgemacht: Musste noch vor zwanzig Jahren der Schweizer Eigentümer das Auto selbst in Deutschland oder EU fahren oder zumindest im Auto sitzen, hat man die Überlassung an einen EU-Bürger zuerst toleriert, um einen kleinen Einkauf um die Ecke zu machen. Dann wurde die Tür weiter geöffnet und heute ist die Benutzung des Schweizer Fahrzeuges in Deutschland durch Dritte toleriert, solange sich der Schweizer Eigentümer in der EU aufhält. Verlässt er die EU für einen Trip – etwa nach New York – ist die Benutzung des Fahrzeuges dann doch eine Einfuhr mit allen Folgen.
 
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