In Deutschland sind u.a. Mopeds und Mofas zulassungsfrei.
Darüber hinaus
Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
motorisierte Krankenfahrstühle,
Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern ( darunter dürfte eine Ape fallen),
Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern,
Leichtkrafträder und
elektronische Mobilitätshilfen.
Die Fahrzeuge sind nicht bei der Zulassungsbehörde registriert und haben kein amtliches Kennzeichen und keinen Zulassungsbescheinigung Teil I und II. TÜV entfällt auch.
Man braucht jedoch ein Versicherungskennzeichen, welches man jährlich kaufen und erneuern muss. Deshalb funktioniert das mit einem deutschen Versicherungskennzeichen so, wie Georgie schreibt, völlig egal, ob die Vespa in Italien oder Deutschland fährt. Ist zwar nicht legal, weil das Fahrzeug ja permanent in Italien steht, aber für die Polizei nicht erkennbar.
Georgie hätte sie ja auch hinten auf dem Wohnmobil aus Deutschland mitnehmen können, um im Urlaub zum Brötchen holen zu fahren. Bei einer Ape stelle ich mir das als Argument schwierig vor.
Ob es diese Versicherungskennzeichen auch in der Schweiz gibt, musst Du klaeren, für Italien gibt es sie definitiv. Ob dann aber nur bei residenza, musst du erfragen.