Neues Jahr, neues Glück – ob Italien damit glücklich wird? Steuererhöhungen Italien 2014
Beppe
Sehr aktives Mitglied
Ob Sparen, Kaffeepausen, Briefmarken oder Benzin - in Italien gibt’s diverse und signifikante Erhöhungen staatlicher Gebühren und Steuern ab 2014
Die Steuererhöhungen betreffen nicht nur Häuser und andere Liegenschaften. Das Jahr 2014 wird Italien auch weitere Steuererhöhungen bringen, die der Steuerzahler oft nicht direkt erkennen kann, wie z.B. die Steuer auf Kaffeeselbstbedienungsautomaten, Erhöhung der Biersteuer, Erhöhung der Gerichtskosten, usw. – jedenfalls handelt es sich bei vielen dieser Steuererhöhungen um sogenannte „versteckte Steuererhöhungen“.
Die Steuererhöhungen in ITALIEN 2014 im Einzelnen:
1. Stempelsteuer auf Spar- und Bankkonten
Dies betrifft die Stempelsteuer auf Mitteilungen im Zusammenhang mit Finanzprodukten, einschließlich der Kontokorrentkonten bei Banken und Postämtern. Dies betrifft auch Kleinsparerkonten. Das Stabilitätsgesetz sieht eine Erhöhung von 0,15% im Jahr 2013 auf 0,2% im Jahr 2014 vor. Die Erhöhung wird allerdings durch Streichung des Mindestbetrages von EUR 34,20 und der gleichzeitigen Erhöhung der Kappungsgrenze von 4.500 auf 14.000 € für Investitionen angehoben.
2. Anhebung der Alkohol- und Biersteuer
Eine erste Erhöhung der Verbrauchssteuern auf Bier und Spirituosen wurde bereits zum 10. Oktober 2013 durchgeführt.Die in der Durchführungsverordnung vorgesehene 2. Erhöhung erhöht ab 1. Januar 2014 die Verbrauchssteuer von 2,66 auf 2,70 Euro je Hektoliter und von 77.53 auf 78,81 € je hl für Zwischenerzeugnisse und von 905,51auf 920,31 EUR je Hektoliter für Ethylalkoholerzeugnisse.
Doch damit ist die Erhöhung der Alkoholsteuer noch lange nicht vorbei. Im Wege der Gegenfinanzierung (wegen der Abschaffung der 2. Rate der IMU auf das 1. Wohneigentum) wird die Alkoholsteuer zum 1. März 2014 nochmals deutlich angehoben und so steigt dann die Biersteuer auf Euro 2,77 pro HL.
3. Kaffee- und Snackautomaten
Kaffeepausen an Selbstbedienungsautomaten werden in 2014 erheblich teuer.
Hierbei wird die Mehrwertsteuer für Produkte aus diesen Automaten von bisher 4% auf 10% erhöht - dies betrifft sowohl Snack- als auch Getränkeautomaten. Betroffen hiervon sind unter anderem auch Automaten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Büros, Schulen, Kasernen und jegliche Automaten in öffentlichen Gebäuden, die dem allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind. Das Stabilitätsgesetz sieht vor, dass die Verkaufspreise auch für bereits vor dem 4. August 2013 geschlossene Lieferverträge an die Mehrwertsteuererhöhung angepasst werden können.
4. Der Fiskus schlägt nun auch erbarmungslos bei E-Zigaretten zu
Der Fiskus schlägt nun auch erbarmungslos bei elektronischen Zigaretten zu.
Die Verbrauchssteuer beträgt nunmehr 58,5% des Verkaufspreises, d.h. im Klartext:
Von 100 Euro Umsatz landen 58,50 Euro in der Kasse des Fiskus.
Die Finanzbehörden werden insoweit ein wachsames Auge auf die Preise von Einzelhändlern werfen. Jeder autorisierte "Händler/Wiederverkäufer" muss der Zoll Monopolstelle die Preis- und Umsatzliste elektronischer Zigaretten (einschließlich der Einmal-Zigaretten), der Verbrauchskartuschen als auch der Ersatzteile mitteilen. Das gleiche gilt ebenfalls für jegliche Preisänderung (sei es nach oben oder auch unten). Die Preise müssen genehmigt werden und jegliche genehmigte Preisänderung wird von den Steuerbehörden innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Antrags angenommen und dann auf der Website der Finanzbehörde veröffentlicht.
5. Erhöhung der Gerichtskosten
Der Mindest-Gerichtskostensatz steigt beispielsweise von 8 auf 27 Euro für denjenigen, der eine Zivilklage einreicht. Die Gebührenzahlung muß bereits bei Klageeinreichung nachgewiesen werden. Hierzu kann man bei einem autorisierten Händler eine entsprechende Stempelmarke erwerben, die auf dem Klageantrag als Nachweis aufgeklebt wird.
6. Zulassungsgebühren für Anwälte- und Notare sowie Richtern und Staatsanwälten
Ebenfalls teurer werden die Zulassungsgebühren für Rechtsanwälte, Notare sowie Richter und Staatsanwälte. Das Finanzstabilitätsgesetz sieht hierfür eine Zulassungsgebühr von € 50 für Rechtsanwälte, Notare und für Ämter der öffentlichen Justiz vor. Für die Zulassung als Anwalt bei weiterführenden Gerichten wird eine Zulassungsgebühr von nunmehr 75 € fällig.
7. Telekommunikationssteuer auf Verwaltungstätigkeiten der öffentlichen Hand
Auch die Online-Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung werden zukünftig einem festen Verwaltungsgebühren-Regelsatz von Euro 16 unterworfen und zwar für jeden einzelnen Akt, Maßnahme oder Bescheid, und zwar auf jeder Ebene – sei es: Staat, Region, Provinz oder Kommune – hierzu zählen weiterhin auch staatlichen Verbände und Körperschaften sowie alle lokalen Gesundheitseinrichtungen.
Die Verwaltungsgebühr wird für jedwede Verwaltungstätigkeit bzw. jedweden Kommunikationsakt auf dem Telekommunikationswege erhoben, sei es für eine Kommunikationsmitteilung, der Kopie eines Verwaltungsaktes etc. – zahlbar durch denjenigen, der dieses Auskunftsersuchen gestellt hat..
Es wird hierzu noch eine spezielle Durchführungsverordnung seitens des Finanzministeriums und des Innenministeriums geben, um die Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten festzulegen. Dies soll voraussichtlich bis zum 30. Juni d.J. abgeschlossen werden.
Hierbei sind bereits jetzt schon Zahlungsmöglichkeiten mittels Debit-, ****************** oder auch Cash und Prepaid Card vorgesehen.
8. Steuererhöhung auf ausländische Kapitalanlagen
Die Steuer für in Italien als wohnhaft gemeldete Residenti (mit Wohnsitz Italien) wird sich für deren Auslandsanlagen und im Ausland gehaltenen Vermögenswerte erhöhen.
Die Steuer steigt von 0,15% auf 0,2 Prozent. Die Anpassung wird mit der Anpassung an die Finanzkommunikation- und Transaktionssteuer begründet. Laut Angabe des Finanzministeriums sind hiervon rund 71000 Steuerzahler betroffen, die laut ihrer Steuererklärungen Finanzanlagen im Gegenwert von rund 18,5 Milliarden im Ausland haben.
Die Anhebung des Steuersatzes wird voraussichtlich zu geschätzten Steuermehreinnahmen von ca. 3,7 Millionen Euro führen.
(Interessant hierbei ist, dass aufgrund verläßlicher Quellen, dass Auslandsvermögen von Wohnsitzsteuerbürgern Italiens mit >900 Milliarden angegeben wird.) Eine sehr augenfällige Diskrepanz, die das geschätzte Auslandsvermögen von Wohnsitz-Deutschen um mehr als das doppelte übersteigt.
9. Tabaksteuererhöhung ab 1. Mai 2014
Das Stabilitätsgesetz hat die Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Tabak verschoben. Die Erhöhung war zwar zum 1. Januar 2014 geplant, musste aber aufgrund organisatorischer und staatsplanerischer Unzulänglichkeiten verschoben werden und ist insoweit für den 1. Mai 2014 vorgesehen. Aufgrund der beabsichtigten Tabaksteuererhöhung träumt der Fiskus von staatlichen Mehreinnahmen von 33 Millionen Euro in 2014 und 55 Millionen in 2015.
Die Neapolitaner wissen recht gut, dass dies einfach zuviel für eingefleischte Raucher ist.
Insoweit wird sich der Reise- und Wiedersehensverkehr nach und von Neapel drastisch erhöhen, was sicherlich dem Tabakniedrigpreistouristikverkehr sehr zugute kommen wird.
10. Mineralölsteuererhöhung ab 1. März 2014
Die Verbrauchsteuern auf Benzin und Diesel werden ab dem 1. März 2014 angehoben.
Die Mineralölsteuer auf Benzin wird von 728,40 auf 730,80 Euro pro tausend Liter erhöht, während die Abgabe auf Dieselkraftstoff von 617,40 auf 619,80 Euro pro tausend Liter steigt. Ebenfalls erhöht wird bereits ab dem 1. Januar 2014 die Verbrauchssteuer auf Schmieröle (von 750 auf 787,81 Euro pro Tausend Kilogramm).
Die Mineralölsteuererhöhung wird sicherlich Moby Lines u.a. beflügeln, ihre Fährpreise weiterhin ins Utopische zu erhöhen.
Die Steuererhöhungen betreffen nicht nur Häuser und andere Liegenschaften. Das Jahr 2014 wird Italien auch weitere Steuererhöhungen bringen, die der Steuerzahler oft nicht direkt erkennen kann, wie z.B. die Steuer auf Kaffeeselbstbedienungsautomaten, Erhöhung der Biersteuer, Erhöhung der Gerichtskosten, usw. – jedenfalls handelt es sich bei vielen dieser Steuererhöhungen um sogenannte „versteckte Steuererhöhungen“.
Die Steuererhöhungen in ITALIEN 2014 im Einzelnen:
1. Stempelsteuer auf Spar- und Bankkonten
Dies betrifft die Stempelsteuer auf Mitteilungen im Zusammenhang mit Finanzprodukten, einschließlich der Kontokorrentkonten bei Banken und Postämtern. Dies betrifft auch Kleinsparerkonten. Das Stabilitätsgesetz sieht eine Erhöhung von 0,15% im Jahr 2013 auf 0,2% im Jahr 2014 vor. Die Erhöhung wird allerdings durch Streichung des Mindestbetrages von EUR 34,20 und der gleichzeitigen Erhöhung der Kappungsgrenze von 4.500 auf 14.000 € für Investitionen angehoben.
2. Anhebung der Alkohol- und Biersteuer
Eine erste Erhöhung der Verbrauchssteuern auf Bier und Spirituosen wurde bereits zum 10. Oktober 2013 durchgeführt.Die in der Durchführungsverordnung vorgesehene 2. Erhöhung erhöht ab 1. Januar 2014 die Verbrauchssteuer von 2,66 auf 2,70 Euro je Hektoliter und von 77.53 auf 78,81 € je hl für Zwischenerzeugnisse und von 905,51auf 920,31 EUR je Hektoliter für Ethylalkoholerzeugnisse.
Doch damit ist die Erhöhung der Alkoholsteuer noch lange nicht vorbei. Im Wege der Gegenfinanzierung (wegen der Abschaffung der 2. Rate der IMU auf das 1. Wohneigentum) wird die Alkoholsteuer zum 1. März 2014 nochmals deutlich angehoben und so steigt dann die Biersteuer auf Euro 2,77 pro HL.
3. Kaffee- und Snackautomaten
Kaffeepausen an Selbstbedienungsautomaten werden in 2014 erheblich teuer.
Hierbei wird die Mehrwertsteuer für Produkte aus diesen Automaten von bisher 4% auf 10% erhöht - dies betrifft sowohl Snack- als auch Getränkeautomaten. Betroffen hiervon sind unter anderem auch Automaten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Büros, Schulen, Kasernen und jegliche Automaten in öffentlichen Gebäuden, die dem allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind. Das Stabilitätsgesetz sieht vor, dass die Verkaufspreise auch für bereits vor dem 4. August 2013 geschlossene Lieferverträge an die Mehrwertsteuererhöhung angepasst werden können.
4. Der Fiskus schlägt nun auch erbarmungslos bei E-Zigaretten zu
Der Fiskus schlägt nun auch erbarmungslos bei elektronischen Zigaretten zu.
Die Verbrauchssteuer beträgt nunmehr 58,5% des Verkaufspreises, d.h. im Klartext:
Von 100 Euro Umsatz landen 58,50 Euro in der Kasse des Fiskus.
Die Finanzbehörden werden insoweit ein wachsames Auge auf die Preise von Einzelhändlern werfen. Jeder autorisierte "Händler/Wiederverkäufer" muss der Zoll Monopolstelle die Preis- und Umsatzliste elektronischer Zigaretten (einschließlich der Einmal-Zigaretten), der Verbrauchskartuschen als auch der Ersatzteile mitteilen. Das gleiche gilt ebenfalls für jegliche Preisänderung (sei es nach oben oder auch unten). Die Preise müssen genehmigt werden und jegliche genehmigte Preisänderung wird von den Steuerbehörden innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Antrags angenommen und dann auf der Website der Finanzbehörde veröffentlicht.
5. Erhöhung der Gerichtskosten
Der Mindest-Gerichtskostensatz steigt beispielsweise von 8 auf 27 Euro für denjenigen, der eine Zivilklage einreicht. Die Gebührenzahlung muß bereits bei Klageeinreichung nachgewiesen werden. Hierzu kann man bei einem autorisierten Händler eine entsprechende Stempelmarke erwerben, die auf dem Klageantrag als Nachweis aufgeklebt wird.
6. Zulassungsgebühren für Anwälte- und Notare sowie Richtern und Staatsanwälten
Ebenfalls teurer werden die Zulassungsgebühren für Rechtsanwälte, Notare sowie Richter und Staatsanwälte. Das Finanzstabilitätsgesetz sieht hierfür eine Zulassungsgebühr von € 50 für Rechtsanwälte, Notare und für Ämter der öffentlichen Justiz vor. Für die Zulassung als Anwalt bei weiterführenden Gerichten wird eine Zulassungsgebühr von nunmehr 75 € fällig.
7. Telekommunikationssteuer auf Verwaltungstätigkeiten der öffentlichen Hand
Auch die Online-Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung werden zukünftig einem festen Verwaltungsgebühren-Regelsatz von Euro 16 unterworfen und zwar für jeden einzelnen Akt, Maßnahme oder Bescheid, und zwar auf jeder Ebene – sei es: Staat, Region, Provinz oder Kommune – hierzu zählen weiterhin auch staatlichen Verbände und Körperschaften sowie alle lokalen Gesundheitseinrichtungen.
Die Verwaltungsgebühr wird für jedwede Verwaltungstätigkeit bzw. jedweden Kommunikationsakt auf dem Telekommunikationswege erhoben, sei es für eine Kommunikationsmitteilung, der Kopie eines Verwaltungsaktes etc. – zahlbar durch denjenigen, der dieses Auskunftsersuchen gestellt hat..
Es wird hierzu noch eine spezielle Durchführungsverordnung seitens des Finanzministeriums und des Innenministeriums geben, um die Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten festzulegen. Dies soll voraussichtlich bis zum 30. Juni d.J. abgeschlossen werden.
Hierbei sind bereits jetzt schon Zahlungsmöglichkeiten mittels Debit-, ****************** oder auch Cash und Prepaid Card vorgesehen.
8. Steuererhöhung auf ausländische Kapitalanlagen
Die Steuer für in Italien als wohnhaft gemeldete Residenti (mit Wohnsitz Italien) wird sich für deren Auslandsanlagen und im Ausland gehaltenen Vermögenswerte erhöhen.
Die Steuer steigt von 0,15% auf 0,2 Prozent. Die Anpassung wird mit der Anpassung an die Finanzkommunikation- und Transaktionssteuer begründet. Laut Angabe des Finanzministeriums sind hiervon rund 71000 Steuerzahler betroffen, die laut ihrer Steuererklärungen Finanzanlagen im Gegenwert von rund 18,5 Milliarden im Ausland haben.
Die Anhebung des Steuersatzes wird voraussichtlich zu geschätzten Steuermehreinnahmen von ca. 3,7 Millionen Euro führen.
(Interessant hierbei ist, dass aufgrund verläßlicher Quellen, dass Auslandsvermögen von Wohnsitzsteuerbürgern Italiens mit >900 Milliarden angegeben wird.) Eine sehr augenfällige Diskrepanz, die das geschätzte Auslandsvermögen von Wohnsitz-Deutschen um mehr als das doppelte übersteigt.
9. Tabaksteuererhöhung ab 1. Mai 2014
Das Stabilitätsgesetz hat die Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Tabak verschoben. Die Erhöhung war zwar zum 1. Januar 2014 geplant, musste aber aufgrund organisatorischer und staatsplanerischer Unzulänglichkeiten verschoben werden und ist insoweit für den 1. Mai 2014 vorgesehen. Aufgrund der beabsichtigten Tabaksteuererhöhung träumt der Fiskus von staatlichen Mehreinnahmen von 33 Millionen Euro in 2014 und 55 Millionen in 2015.
Die Neapolitaner wissen recht gut, dass dies einfach zuviel für eingefleischte Raucher ist.
Insoweit wird sich der Reise- und Wiedersehensverkehr nach und von Neapel drastisch erhöhen, was sicherlich dem Tabakniedrigpreistouristikverkehr sehr zugute kommen wird.
10. Mineralölsteuererhöhung ab 1. März 2014
Die Verbrauchsteuern auf Benzin und Diesel werden ab dem 1. März 2014 angehoben.
Die Mineralölsteuer auf Benzin wird von 728,40 auf 730,80 Euro pro tausend Liter erhöht, während die Abgabe auf Dieselkraftstoff von 617,40 auf 619,80 Euro pro tausend Liter steigt. Ebenfalls erhöht wird bereits ab dem 1. Januar 2014 die Verbrauchssteuer auf Schmieröle (von 750 auf 787,81 Euro pro Tausend Kilogramm).
Die Mineralölsteuererhöhung wird sicherlich Moby Lines u.a. beflügeln, ihre Fährpreise weiterhin ins Utopische zu erhöhen.
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