Auto zona traffico limitato

joggele

Sehr aktives Mitglied
Hallo Sardinienfreunde,

es wurde hier noch nicht über die sogenannte "zona traffico limitato", kurz ZTL, berichtet.

Ich schreib hier aus aktuellem Anlass, da ich heute 2 Strafzettel in Höhe von je 82,24 EUR aus Alghero erhalten habe :(. Um es gleich vorweg zu sagen: ja, selber schuld! Wer lesen kann ist im Vorteil, usw. und so fort ...

Nur für diejenigen, die mit den italienischen Verkehrsbestimmungen in für sie fremde Städte nicht vertraut sind und auf alles andere achten wie auf diese Schilder (die es bei uns in ähnlicher Ausführung zwar auch gibt):
in Alghero gibt zwei Strassen, die viedeoüberwacht sind:
  • Piazza Sulis
  • Via Simon
Wer diese Strassen zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug befährt und keine besondere Erlaubnis dafür hat (z.B. weil das Hotel in der Zone liegt) darf tief in die Tasche greifen! Und zwar für jedes rein- und rausfahren je ein Strafzettel! Die Webseite für das zeitlich "gesperrte" Alghero (inkl. der Uhrzeiten) findet ihr hier:
http://www.accessibilitacentristorici.it/ztl/sardegna/alghero.html

Wir hatten wohl Glück im Unglück: wir sind vor der Sperrzeit in die Strasse gefahren und erst in der Sperrzeit wieder rausgefahren. Somit wurde uns nur eine Fahrt berechnet :(. Und: wir waren wohl auch nach 14:30 dort, da wir eine Eisdiele aufsuchen wollten, die aber wegen Siesta zu hatte. Sind dann zur Neptungrotte gefahren und auf dem Rückweg nochmals zur Eisdiele. Das muß dann vor 16:30 gewesen sein whistling.

ZTL gibt es in Sardinien z.B. für:
  • Alghero
  • Cagliari
  • Nuoro
  • Sasseri
Bitte die Liste ergänzen, falls ihr noch weitere Orte auf Sardinien kennt.


Grüssle
Jürgen
 
vielen dank - gute info für mich, da ich ja bald dort bin und dem schild sonst wohl nur mit einem auge beachtunge geschenkt hätte von alleine.

lg anke
 
Danke joggele für deine Erklärung, aber dieses Thema wurde auch schon behandelt!

Von mir selbst :cool:
Da wir, meine Schwiegereltern mit Mietwagen und wir mit franz. Kennzeichen, in Alghero zur Mittagszeit reingefahren sind.
Es schieden sich die Geister bei dem Thema damals ... der eine fand es total korrekt, ich fand es in der Form eine Art von Abzocke ... egal, will das Thema in der Weiße nicht wieder durchkauen.
Fakt ist selber Schuld.
Es gibt in Italien diese Zonen, das sollte man wissen. Die Schilder vor den Zonen sind eigentlich auch nicht zu übersehen ... ich selbst sah diese auch, fuhr aber unbedacht einem Auto aus Alghero und der Müllabfuhr hinterher.

Das Ende vom Lied war damals: Meine Schwiegereltern bekamen ganz knapp ein Jahr später ein Doppelticket von 230€ !!

.... ich bekam gar nichts !! Scheinbar wäre der Aufwand zu groß gewesen.:rolleyes:

@ sardegnaorange

guck Dir schonmal genau an wo diese Zonen sind wenn Du vorhast dorthin zu fahren
 
@Molle - das mache ich bestimmt. mein vermieter kündigte mir auch schon an, dass ich noch eine abhandlung bezüglich der regelungen fürs autofahren und parken bekommen werde, kurz bevors losgeht.

lg anke
 
Hallo Molle,

hab die, doch etwas angeregte whistling, Diskussion aus 2012 nach einem Hinweis von Dieter gelesen. Aber 2012 ist schon lange her (da war ich noch nicht in diesem Forum) und ide Suche nach ZTL oder "zona traffico" gab keine Ergebnisse. Deshalb habe ich das Thema einfach nochmals als Hinweis für "Neuurlauber" hier eingestellt. Ein zweites Mal wird es mir sicherlich nicht passieren. Hab auch gleich ein App auf mein Smartphone geladen (Warning ZTL), damit mir diese Zone auch unterwegs bei Bedarf angezeigt werden.

Bei uns in D sind die Bußgelder für solche Vergehen zwar nicht so hoch, aber das ist eine andere Geschichte, die ich hier auch gar nicht diskutieren möchte.


Grüssle
Jürgen
 
Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr sind in Italien schon immer sehr viel höher als in D. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann mehrere 100 € kosten.
 
Wie hier bereits schon geschrieben, nochmals der Hinweis an alle Verwarnten, dass der italienische Staat keinen Rechtsanspruch auf Zahlung von Verwarnungsgeldern in Deutschland erheben kann! Italien hat ein entsprechendes Abkommen nicht unterschrieben, da auch sonst Deutschlands Behörden das Geld eintreiben und behalten würde. Italien versucht deshalb, über eine eigene Firma/Behörde das Geld von den Deutschen Urlaubern einzutreiben. Rein rechtlich ist die Zahlung an diese ital. Firma/Behörde aber nicht zwingend. Solange Italien den Fall nicht an die Deutschen Behörden übergibt (und dies passiert nur bei ernsten Straftaten, etc.), kann man die Zahlungsaufforderungen und Mahnungen getrost in die Tonne werfen.

Falls man nicht zahlt, sollte man aber wissen, dass diese Verwarnungen in Italien 5 Jahre gültig bleiben. Fährt man also mit dem gleichen Auto bzw. Kennzeichen innerhalb der 5 Jahre wieder nach Italien, könnte man bei einer Kontrolle auffliegen. Allerdings sind die Chancen dafür nicht sehr hoch, in der Regel haben die ital. Polizeiwagen keinerlei Computerausstattung und auch Online-Abfragen über Telefon werden kaum gemacht. Bei Leihautos besteht sowieso keine Gefahr.

Fazit:
Wer ein schlechtes Gewissen hat, kann 'Verwarnungen' gerne freiwillig bezahlen. Wer etwas Nerven zeigt, kann nachträgliche Touristen-Verwarnungen schlicht ignorieren...
 
Colono,

entschuldigung, Du scheinst mir nicht auf dem laufenden zu sein. Natürlich können bzw. müssen ital. Buß- u. Strafgelder in D. vollstreckt werden, wenn die ital. Behörden um Amtshilfe nachsuchen. Die Rechtsgrundlage dafür ist kein bilaterales Abkommen, sondern ein EU-Abkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Sanktionen von 2005, welches in D. aber erst im Oktober 2014 gesetzlich umgesetzt worden ist. Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt in I. 360 Tage. Also besser zahlen, wenn die Forderung berechtigt ist. Alles andere nützt nichts und wird am Ende deutlich teurer.

Günther
 
Hallo Günther,
wir widersprechen uns da nicht. Wenn Italien die deutschen Behörden um Amtshilfe bitten und die Verwarnungen danach von deutschen Behörden eingetrieben werden, dann kommt man um die Zahlung nicht herum. Aber auch nur dann!

Denn nach wie vor versucht Italien bei einfachen Verwarnungen (z.B. Verstoß zona traffico limitato) die Strafgelder selber in Deutschland einzutreiben, oft erst mit vielen Monaten Verspätung. Diese Aufforderung kann auch weiterhin wie oben beschrieben ignoriert werden. In der Regel kommt nach Monaten noch eine weitere Mahnung mit erhöhtem Bußgeld und danach schläft die Sache einfach ein.
 
Hallo zusammen,

jetzt muß ich doch nochmal nachfragen ...

Ich hab gerade Einblick in das Protokoll genommen (siehe Anhang). Da wird etwas von einem Bußgeld in Höhe von 56.- EUR geschrieben (mit Skonto - also bei schneller Zahlung).
Jetzt meine Frage: kann ich etwas dafür, wenn die Behörden so lange brauchen? Warum muß ich jetzt jetzt einen Preis von 82,24 EUR zahlen? Kann man mit diesem Inkassobüro verhandeln bzw. nur die 56.- EUR überweisen?

Ich erinnere mich so vage einen Vorfall, der mir vor 2 Jahren in Italien wegen falsch Parken passiert ist. Das beauftragte Inkassobüro (hat mich ebenfalls viele Monate später angeschrieben) wollte statt dem verhängten Bußgeld ein Vielfaches davon eintreiben. Ich habe nach vorheriger Recherche im Internet nur den "wirklichen" Bußgeldbetrag gezahlt und seitdem nichts mehr davon gehört.

Noch einmal: ich habe einen Fehler - aus Unwissenheit - gemacht. Ich möchte mich nicht um die Zahlung drücken oder in 2 Wochen mit schlechtem Gewissen dort mein Urlaub verbringen und werde eine Zahlung leisten (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht). Jetzt geht es mir nur um die Höhe. Warum sollte ich unnötige Euronen in den Rachen eines Inkassobüros werfen, dass nach vielen Monaten irgendwann mal da angehinkt kommt?!?


Grüssle
Jürgen
 

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Diese Zonen sind auch auf dem italienischen Festland sehr verbreitet,
eventuell bei An/Abreise relevant: z.B. in Genova, Livorno, in der Toskana Pisa, Lucca, Florenz, Siena usw


Hallo Jürgen,

ist da nicht noch ein Schreiben dabei? Da könnte dann stehen z.B.: binnen 5 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids
ist eine 30% ermäßigte Zahlung plus Gebühren blabla erlaubt….

Viele Grüße
Petra
 
Ich verstehe diese Diskussion teilweise nicht mehr: Wer in D. einen Bussgeldbescheid erhält zahlt doch auch, warum sollte man einen Bussgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit in I. nicht bezahlen? :confused:
 
Da geb ich dir Recht. Man sollte dazu stehen. Nuuuuuuuuuuur es wird auch übertrieben.

So geschehen vor 2 Jahren auf Elba. Frau mit Motorrad und ich mit ATV auf einen Parkplatz, um keinen unötigen Parkraum zu blockieren ganz seitlich an eine Felswand gestellt. Da hätte eh kein Auto parken können, außer evtl ein Smart.

Ticket bekommen über je 60 Eur. ---aber nur wir und 2 Holländer, einheimische Autos wurden nicht beachtet.

Fakt ist Parkverstöße kann man in die Tonne schmeißen. Dafür gibt es keinerlei Abkommen mit Deutschland. Nur man ist 2 Jahre im Computer gespeichert und jeder Polizist kann innerhalb dieser Zeit die Gebühr kassieren+ Verwaltungsgebühr. Könnte sogar das Fahrzeug bis zur Zahlung beschlagnahmen.

Aber aus D sind keine Parkvertöße eintreibbar. Andere Verstöße wie Geschwindigkeit, Alkohol und einige andere schon. Da gibt es ein Abkommen.

Und generell haben unsere südlichen Europäer keine große Lust auf ein Rechtshilfegesuchen, denn nach europ. Recht verbleibt das Geld in dem Land in dem es eingetrieben wurde.

Robert
 
Kann sein, dass Du Recht hast. Anfang 2014 sagte die Rechtsauskunft des ADAC ---- nicht einforderbar

Folgende Delikte sind einforderbar


  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln
  • Fahren ohne Schutzhelm
  • unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens
  • und rechtswidriges Benutzen eines Mobiltelefons beim Fahren.

 
Italien

In Italien können Bußgelder noch fünf Jahre später eingefordert werden. Erhöhte Gebühren oder sogar die Beschlagnahmung des Autos bei erneuter Einreise ins Land können die Folge sein. Zudem haben zahlreiche italienische Gemeinden mittlerweile ein privates Unternehmen, die EMO (EUROPEAN MUNICIPALITY OUTSOURCING) damit beauftragt, die Bußgeldbescheide an ausländische Verkehrssünder zu schicken und die Zahlung entgegenzunehmen. Autofahrer, die ein solches Schreiben erhalten, sollten es also durchaus ernst nehmen.

Robert
 
Hallo Günter,

Ich verstehe diese Diskussion teilweise nicht mehr: Wer in D. einen Bussgeldbescheid erhält zahlt doch auch, warum sollte man einen Bussgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit in I. nicht bezahlen? :confused:
Ich schrieb doch nichts von "nicht bezahlen wollen". Darüber will ich auch gar nicht diskutieren. Das schrieb ich aber auch schon in meinem 1. Beitrag.

Ich möchte doch nur wissen, ob ich jetzt die 82,- EUR zu zahlen habe oder ob auch die 56.- EUR ausreichen würden. Ich kann ja nichts dafür, wenn der Bescheid so ewig braucht ...

@mare
doch, die 2 "Angebote" habe ich: 82,24 innerhalb 5 Tagen oder 106.- innerhalb 60 Tagen.


Grüssle
Jürgen
 
Hallo Jürgen,

80 Euro ist der reguläre Betrag ohne Gebühren, 56 Euro der um 30% reduzierte Betrag ohne Gebühren
dazu kommen jeweils 26,24 an Gebühren
also gesamt innerhalb von 5 Tagen 56 + 26,24 = 82,24
oder später 80 + 26,24 = 106,24

Viele Grüße
Petra
 
Zuletzt geändert:
joggele ... ich würd an Deiner Stelle zur Sicherheit mal die 56€ zahlen. Dann wart ab ob die sich nochmal melden.

Und in Zukunft (gilt auch für mich!) besser aufpassen :cool:
 
Hallo,

ich habe die Strafzettel pünktlich mit vorgegebenen Preisen bezahlt. Da wir in 8 Tagen wieder in Sardinien sind und zuvor durch Italien müssen will ich mir den Stress des eventl. "Erinnert-werden" wirklich nicht antun. :) Wir haben die Schilder schlicht und ergreifend übersehen oder nicht wahrgenommen - ergo stehen wir für unsere Schusseligkeit auch gerade.

@neidorfer
Villeicht gibt es Preisunterschiede zwischen Motorrad und Auto/Womo?


Grüssle
Jürgen
 
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