Sag mal Beppe,
weißt du, wie das in Italien, mit Immobilien oder Grundstücken ist, wo man nicht mehr herausfinden kann, wer der Besitzer ist?
In Deutschland gibt die Commune nach einem Aushang, sie in die Zwangsversteigerung?!Oder?

Tanti saluti
Bea2
 
@Bea2

in Italien ist das mit den Grundstücken und der Rechtssicherheit in der Tat etwas komplizierter als in Deutschland. Einzig und allein im Trentino werden die Grundstückskataster wie in Österreich oder Deutschland geführt - nämlich grundstücksbezogen. Aber es sind seit Jahren bereits Änderungen im Gange!

Italien ist seit Jahren dabei (seit 2007) sein Grundstücks- und Katasterwesen auf diesen gewünschten und einheitlichen Standard hin zu ändern, allein hierfür ist noch ein Zeitraum bis 2022-2024 angedacht - bis alle Grundstücke entsprechend erfaßt sind.
Eine Sisyphusarbeit.

Deshalb ist es selbst für Notare in Italien zeitweilig äußerst schwierig und zeitaufwendig alle Grundstückseigentümer zu erfassen. Die Problematik hierbei ist, daß früher die Grundstücke bzw. Kataster ausschließlich personenbezogen erfaßt wurden und nicht grundstücksbezogen.

Aus dieser Problematik heraus kannst Du Dir sicher vorstellen, daß selbst Notare und Gerichte oft größte Schwierigkeiten haben, die tatsächlichen Grundstückseigentümer etc. zu ermitteln und festzustellen. Der Crossover-Check ist teilweise fürchterlich, zeitaufwendig und hanebüchen. Hinzu kommen italienische Besonderheiten im Grundstücksrecht wie z.B. das "Ersitzen und Ernutzen" von Grundstücken oder Grundstücksflächen z.B. durch Nachbarn, wo der Eigentümer z.B durch Abwesenheit über Jahrzehnte sein Grundstücksanrecht quasi rechtswirksam aufgegeben hat. Es gibt jedenfalls noch viele Dinge im italienischen Grundstücksrecht, die einen gewaltigen Rechtsschub ins 21te Jahrhundert benötigen. Alleine aus Gründen der Rechtssicherheit.


Das italienische Liegenschaftsrecht fußt seit Jahrhunderten auf der Übervorteilung des Vertragspartners (sei es aus Unwissenheit, sei es aus Bildung oder Unbildung oder auch einfach aufgrund von Beziehungsgeflechten zur staatlichen oder administrativen Obrigkeit - kurz auch Klüngel genannt!).

Auch in Deutschland gibt keine Gemeinde ein Grundstück in die Zwangsversteigerung. Das wäre ein eklatanter Rechtsverstoß. Die Gemeinde darf insofern überhaupt nix und so läuft das auch nicht!

Die darf vielleicht nen Mahnbescheid stellen, wenn z.B. öffentliche Gebühren nicht bezahlt wurden und offen sind.
Wird der Mahnbescheid dann evtl. rechtskräftig und es wird nicht bezahlt, dann erst geht ein Grundstück evtl. auf gerichtliche Anordnung hin in die Zwangsversteigerung.

Wenn einer evtl. ein Grundstück in D in die Zwangsversteigerung geben darf, dann nur durch gerichtliche Verfügung.
Der Besitzer ist hierbei auch absolut uninteressant, sondern der Eigentümer ist wichtig! Weil jeder Mieter ist z.B. Besitzer!
Das deutsche Sachenrecht macht einen gewaltigen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer!

Ist in D der Eigentümer verschollen oder evtl. unauffindbar dann muß erst mal ein Aufgebotsverfahren eröffnet werden usw. usw.
 
Zuletzt geändert:
Anzeige

Themen mit ähnl. Begriffen

Top